In den nächsten Wochen werde ich an dieser Stelle in unregelmäßigen Abständen Elemente aus der Geschichte der Zahlungsverweigerung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus beleuchten. Der Fokus wird vor allem auf der sogenannten Ent-Schädigung - der Begriff ist beinahe so euphemistisch wie die unsägliche 'Wieder-gut-machung' - der ZwangsarbeiterInnen liegen, da ich mich damit gerade im universitärem Rahmen beschäftige.
Heute soll die 'Affäre Auerbach' vorgestellt werden, in der es hohen Kreisen der Landesregierung in Kooperation mit der Justiz und im Pakt mit dem Stammtischpöbel gelang, einen engagierten Juden umzubringen.
Die Zitate sind aus Pross, Christian: Wiedergutmachung. Der Kleinkrieg gegen die Opfer, Berlin 2001 (S. 72 ff.) entnommen.
„Am 27. januar (!) 1951 besetzte die bayerische polizei handstreichartig unter dem frohlocken der rechtsgerichteten presse das gebäude des landesentschädigungsamtes in münchen und begann etwa 175.000 wiedergutmachungsakten auf fälschungen und betrügereien zu überprüfen. Veranlasst hatte die durchsuchung der bayerische justizminister dr. josef müller, ein intimfeind des leiters des entschädigungsamtes, philipp auerbach.
Auerbach war jude und hatte auschwitz überlebt. Die polizeibeamten nahmen die amtsräume zehn wochen lang in beschlag und führten sich dort derart auf, dass sogar der zuständige dienstherr ... dagegen protestierte. Die bearbeitung der entschädigungsanträge kann praktisch zum erliegen, und die zahlungen an die verfolgten mussten eingestellt werden.“
Behauptungen wonach 1,3 mio an wm-geldern ungerechtfertigt aufgrund von gefälschten dokumenten ausgezahlt worden seien wurden ventiliert. Gegen auerbach wurde ein ermittlungsverfahren eingeleitet, anfang märz folgte die verhaftung wegen verdachts der untreue. Obwohl der oberstaatsanwalt einräumte, für eine „kriminelle beteiligung auerbachs ... besteht kein anhaltspunkt“, wurde auerbach weiter in haft behalten.
„Ende april 1951 erklärte der staatssekretär im bayerischen finanzministerium ...., dass auerbach sich bei der kreditvergabe „völlig korrekt“ verhalten habe. 17 monate lang ermittelte die staatsanwaltschaft. Auerbach war in der haft erkrankt, ein antrag auf haftverschonung wurde auf veranlassung justizminister müllers abgelehnt.“
Die gerichtsverhandlung wurde von einem ehemaligen oberkriegsgerichtsrat geführt, ein beisitzer war ein ehemaliger sa-mann, der staatsanwalt ehemaliges nsdap-mitglied, der psychiatrische „sachverständige“, der auerbach u.a. „hysterie, egozentrik und undiszpliniertheit“ diagnostizierte, ebenfalls ex-nsdap-member. „Obwohl die anklage im wesentlichen zusammengebrochen war, wurde auerbach zu zweieinhalb jahren haft und einer geldstrafe verurteilt. Er nahm sich in der haft das leben. In seinem abschiedsbrief ... schrieb er: „Man hat mir unrecht getan. Ich habe mich niemals persönlich bereichert und kann das entehrende urteil nicht weiter ertragen.“ Justizminister müller musste während des verfahrens wegen seiner inzwischen ans tageslicht gekommenen verwicklung in die „affaire auerbach“ [D. h. müller selbst hatte gelder unterschlagen – waity] zurücktreten. Außerdem wurde bekannt, dass er im dritten reich dem SD [Sicherheitsdienst - waity] angehört hatte.“
„Die „affaire auerbach“ schlug hohe wellen: Die deutschen sahen sich in ihrem diffusen gefühl bestätigt, dass die juden mit der wiedergutmachung krumme geschäfte machten, und man glaubte bestätigt zu sehen, wohin es führte, wenn man die verfolgten ihre entschädigung selber verwalten ließ. Auch wurden forderungen laut, die displaced persons ganz von der entschädigung auszuschließen.“
Dem sei noch ein Zitat von der Homepage des
BR hinzugefügt:
"Wie direkt Antisemitismus wieder auftrat, zeigte auch die Tatsache, dass sich der damalige bayerische Justizminister Josef Müller (CSU, genannt "Ochsensepp") nicht scheute, Auerbach höhnisch als "König der Juden" zu bezeichnen."
Solch offener Judenhass von Seiten der etablierten Politik war damals keine Seltenheit, entsprechende Zitate von Kanzler Adenauer, Finanzminister Schäffer und Verkehrsminister Seebohm folgen in den nächsten Tagen.
Weitere, von mir noch nicht gelesene Literatur zu Philipp Auerbach findet sich hier:
Werner Bergmann: Philipp Auerbach - Wiedergutmachung war "nicht mit normalen Mitteln" durchzusetzen, in: Claudia Fröhlich / Michael Kohlstruck (Hg.): Engagierte Demokraten. Vergangenheitspolitik in kritischer Absicht, Münster 1999, 57-70. Wolfgang Kraushaar: Die Affäre Auerbach. Zur Virulenz des Antisemitismus in den Gründerjahren der Bundesrepublik, in: Menora 6 (1995), 319-343.
Constantin Goschler: Der Fall Philipp Auerbach. Wiedergutmachung in Bayern, in: Ludolf Herbst / Constantin Goschler (Hg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989, 77-98.
Elke Fröhlich: Philipp Auerbach (1906-1952). "Generalanwalt für Wiedergutmachung", in: Manfred Treml / Wolfgang Weigand (Hg.): Geschichte und Kultur der Juden in Bayern. Lebensläufe, München 1988, 315-320.
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Zeitenblicke.